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Ihr Energielieferant ist pleite. Was tun?


Wo Licht ist, ist auch Schatten: Der freie Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt ermöglicht Verbrauchern kleinere Rechnungen, aber der Nachteil ist, dass die Billiganbieter knapp kalkulieren müssen und somit insolvent werden könnten. Das ist vor der Energiekrise 2022 noch selten passiert (z.B. TelDaFax), aber gesetzt den Fall, Ihr Energieversorger geht pleite, was dann? 

Die gute Nachricht steht im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
Demnach muss ein Verbraucher bei Konkurs seines Strom- oder Gaslieferanten nicht befürchten, im Dunkeln und Kalten zu sitzen. Der Bezug von Energie ist ein Grundbedürfnis, so dass man weiterhin und lückenlos beliefert werden muss.

An die Stelle des insolventen Versorgers tritt sofort der örtliche Grundversorger, d.h. in den meisten Fällen die Stadtwerke oder einer der großen Strom/Gas-Monopolisten. Darüber wird man schriftlich informiert.

Die Grundversorgung ist also gesichert, allerdings in der Regel mit dem Nachteil, dass der Grundtarif des Ersatzlieferanten deutlich teurer ist. Doch der Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger kann weiterhin monatlich gekündigt werden, so dass man kurzfristig wieder zu einem günstigeren Anbieter wechseln kann.

Während also die ununterbrochene Stromversorgung kein Problem ist, ist die Frage nach der Rückerstattung unverbrauchter Energiegelder ein ganz spannende: Viele Billiganbieter sehen nämlich vor, dass man durch Vorkasse für ein ganzes Jahr den günstigsten Tarif bekommt und hier liegt die Gefahr:  Dies sollte man möglichst vermeiden und nur monatliche Abschlagszahlungen akzeptieren. Auch Kautionen unterliegen dem Insolvenzrisiko!

Wird der Strom- oder Gaslieferant zahlungsunfähig, sind die Aussichten nämlich gering, dass man sein im Voraus gezahltes Geld zurückbekommt. Grund: Per Gesetz ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, zuerst die Gläubiger zu entschädigen.
Dennoch sollte man nicht so leicht aufgeben und seine Ansprüche anmelden, denn auch Kunden könnten als Gläubiger eingestuft werden und die Entwicklung der Rechtsprechung steht in diesem Bereich erst am Anfang.

Weitaus besser sieht die Sache aus, wenn der von Pleite bedrohte Lieferant von einem Mitbewerber aufgekauft wird. Dann übernimmt der Käufer alle Verpflichtungen und die Vorauszahlung ist auf keinen Fall verloren.

Wussten Sie,
dass laut Statistischem Bundesamt z.B. die deutschen Strompreise 38% über dem europäischen Durchschnitt liegen? Ein Stromanbieter-Wechsel lohnt sich in sehr vielen Fällen und kann Einsparungen von mehreren Hundert Euro pro Jahr erbringen. Ein weiteres Einsparpotenzial besteht bei Gas.

Um einen günstigeren Anbieter zu finden, könnten Sie sich an eines der Vergleichsportale wenden, die im Internet zahlreich zu finden sind. Das Problem ist allerdings, dass diese nicht wirklich unabhängig sind. Sie sind im Grunde große Verkäufer von Strom- und Gastarifen und verdienen damit sehr viel Geld.

Als Laie können Sie meist nicht die Haken und Ösen der verschiedenen Tarife erkennen. Ein neutraler, zertifizierter Energieberater klärt Sie viel besser auf.

Erfahren Sie hier, wie: Wertvolle Tipps zum Wechsel des Energieversorgers



Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS


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