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Bankraub andersherum

Schluss mit der Abzocke durch die Banken! Kunden können unter Umständen zu viel bezahltes Geld von ihrer Bank zurückfordern! SO GEHT’S:

Mehr als 85% aller Kreditverträge, die ab dem Jahr 2002 geschlossen wurden und eine sogenannte Kredit-, Raten- oder Restschulversicherung (kurz RSV) enthielten, enthalten unzureichende Widerrufsbelehrungen und sind daher ggf. auch heute noch widerrufbar.
Dies ist auch dann noch möglich, wenn der Kredit bereits zurückbezahlt und/oder durch einen anderen Kredit abgelöst wurde.

Die Firma DBS Wirtschaftsberatung bietet interessierten / betroffenen Kreditnehmern an, ihre Kreditverträge kostenlos auf eventuelle Rückforderungsansprüche prüfen zu lassen. Die Prüfung der Verträge erfolgt durch einen Vertragsanwalt der Firma DBS Wirtschaftsberatung.

Die meisten Kreditnehmer kennen das Problem mit teuren Krediten. Nicht nur, dass die Bank eine Kreditbearbeitungsgebühr verlangt. Nein, obendrein verlangen viele Banken meistens auch noch den Abschluss einer RSV. Die Versicherungsprämie wird in aller Regel durch den Kredit finanziert. Dies erhöht natürlich den Kreditbetrag erheblich.

Normalerweise müsste die Bank, wenn sie den Abschluss einer solchen Versicherung verlangt, die Prämie der Versicherung in den effektiven Jahreszins einberechnen. Dies geschieht allerdings so gut wie nie. Die Kreditberater, oder besser Kredit- und Versicherungsverkäufer, der Bank sind derart gut geschult, dass sie dem Kreditsuchenden suggerieren, dass er die Versicherung benötigt, um den Kredit überhaupt zu bekommen. Im Kreditvertrag bzw. den Beratungsprotokollen steht dann allerdings, dass der Berater dem Kunden die Versicherung lediglich empfohlen hat und der Kunde diese Empfehlung angenommen hat. Im Klartext: Der Kunde hat die Versicherung „freiwillig“ abgeschlossen.

Kreditverträge vor 2010 sind ggf. widerrufbar
Im Dezember 2009 fällte der BGH ein bahnbrechendes Urteil. Er entschied, dass ein Kreditvertrag mit RSV ein verbundenes Geschäft darstellt. Das verbundene Geschäft besteht in diesem Fall aus dem Kreditvertrag und dem Versicherungsvertrag, die in dieser Konstellation eine wirtschaftliche Einheit bilden. Diese Tatsache als solche ist noch nicht spektakulär. Allerdings sagt der Gesetzgeber, dass es zu jedem Vertrag eine Widerrufsbelehrung geben muss. Bei verbundenen Verträgen müssen diese Widerrufsbelehrungen aufeinander Bezug nehmen.

Im Klartext: Widerruft der Kunde einen der beiden Verträge, so ist er auch an den anderen (verbundenen) Vertrag ebenfalls nicht mehr gebunden. Dies muss auch eindeutig aus dem Text der Widerrufsbelehrungen zu entnehmen sein. Genau hier liegt das Problem der Banken. In mehr als 90% aller Kreditverträge mit RSV ist dies nicht so und damit sind diese Verträge widerrufbar.

Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig
Die Zahl der teils willkürlichen Nebenkosten ist lang; da gibt es Bereitstellungsgebühren, Schätzkosten, Teilzahlungszuschläge usw. Und auch Kreditbearbeitungsgebühren (auch Bearbeitungsentgelte genannt).
Zumindest letztere gehören nun der Vergangenheit an, denn nach Meinung der Stiftung Warentest werden sie oft zu Unrecht in Rechnung gestellt, denn die Bearbeitung eines Kredites sei keine Dienstleistung am Kunden, sondern liege im Eigeninteresse der Bank.
Dieser Auffassung hat sich im Mai 2014 auch der BGH (Bundesgerichtshof) angeschlossen und Kreditbearbeitungsgebühren / Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt (Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13).
Prüfen Sie, ob Ihnen solche Gebühren berechnet worden sind. Falls ja, können Sie sie formlos zurückfordern!
Aber Achtung! Der Anspruch auf Erstattung von z.B. im Jahr 2016 gezahlten Bearbeitungsentgelten verjährt zum 31.12.2019!

Kontoführungsgebühren für Baudarlehen, Raten- oder Verbraucherkredite
Noch ein sensationelles Urteil für Kreditnehmer! Und zwar für alle, denen die Bank Kontoführungsgebühren für Baudarlehen, Raten- oder Verbraucherkredite berechnet hat! Der Bundesgerichtshof hat diese Gebühren für nichtig erklärt, weil die Unterhaltung von Darlehenskonten Sache der Bank ist. Die Bankenverbände haben sich nun verpflichtet, die o.g. Gebühren rückwirkend ab 2008 zu erstatten. Ein formloser Brief mit Erwähnung des BGH-Urteils (BGH Az.: XI ZR 388/10) reicht vollkommen aus.

Die Rechtsprechung der Gerichte
Vor einigen Jahren noch wurden sehr viele Klagen bezüglich Widerruf und/oder Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren etc. abgewiesen. Mittlerweile jedoch hat sich die Rechtsprechung zu Gunsten der Verbraucher geändert. Vor noch nicht allzu langer Zeit urteilten die Richter und Richterinnen überwiegend „bankenfreundlich“. Das hat sich allerdings teilweise geändert. Die federführende Rechtsanwältin der DBS Wirtschaftsberatung hat festgestellt, dass sich viele Gerichte mittlerweile stärker mit dieser Thematik befassen und immer mehr „verbraucherfreundliche“ Urteile fällen.

Sie wollen Ihren laufenden Kredit demnächst ablösen oder umschulden?
Bevor Sie Ihren bestehenden Kredit ablösen oder umschulden, lohnt sich eine Überprüfung des Vertrages in jedem Fall. Denn, glauben Sie nicht alles, was die Bank Ihnen vorrechnet! Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Banken ihren Kunden fehlerhafte Saldenstände mitteilen und/oder ihren Kunden Gebühren und Kosten in Rechnung stellen, die absolut überzogen oder gar unzulässig sind.
Oftmals werden dem Kreditnehmer auch die „nichtverbrauchten“ Prämien der RSV vorenthalten. In vielen Fällen ist es sogar so, dass der Kredit eigentlich bereits abgezahlt ist, die Bank aber noch immer einen Restsaldo fordert.

Erfolge der Vergangenheit
Die Rechtsanwältin der Firma DBS Wirtschaftsberatung hat in der jüngsten Vergangenheit bereits sehr viele positive Urteile zu Gunsten ihrer Mandantschaft erstreiten können. Nicht immer allerdings kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Da die meisten Banken kein Gerichtsurteil gegen sich ergehen lassen wollen, bieten diese oftmals außergerichtliche Vergleiche an. Einige Banken jedoch lassen es fast immer auf einen Gerichtstermin ankommen, um dann im Termin einen gerichtlich protokollierten Vergleich zu schließen. Diese Taktik bewahrt die Banken davor, ein mögliches Urteil gegen sich ergehen zu lassen, das in Zukunft gegen sie verwendet werden könnte.

Inwieweit kann sich eine Beauftragung der Firma DBS Wirtschaftsberatung lohnen?
Die Höhen der Rückforderungsansprüche sind unterschiedlich. Dies hängt in der Regel von der Art und der Anzahl der Kreditverträge ab. Teilweise geht es lediglich um einige hundert Euro (Kreditbearbeitungsgebühren), teilweise liegen die Rückforderungsansprüche bei mehr als 20.000 €. Dies sind allerdings Ausnahmen und kommen in der Regel nur bei mehreren, aufeinander folgenden, widerrufbaren Kreditverträgen (Kettenkrediten) vor. Die durchschnittliche Höhe der Ansprüche liegt bei ca. 3.000 – 5.000 €.

Kostenlose Prüfung ihrer Kreditverträge
Die Firma DBS Wirtschaftsberatung bietet ihren Kunden / Mandanten einen in Deutschland einzigartigen Service.
Sie senden Ihre Kreditverträge per E-Mail, online, per Fax oder per Post an:

DBS Wirtschaftsberatung
Kupferdreherstr. 28
45257 Essen
Telefon:           0201 – 2 79 69 85
Fax:                 0201 – 2 94 29 94

Die Firma DBS Wirtschaftsberatung (http://www.vertragswertcheck.de/) lässt Ihre Verträge durch eine/n ihrer Vertragsanwälte/innen prüfen und einen mögliche Rückforderungsanspruch berechnen. Das Prüfungsergebnis bekommen Sie nach einigen Tagen per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt.

Diese Prüfung ist für Sie kostenlos!

Nach erfolgter Prüfung entscheiden sie, ob Sie einen Rechtsanwalt ihrer Wahl oder die Firma DBS Wirtschaftsberatung bzw. eine/n ihrer Vertragsanwälte/innen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Eine Beauftragung der Firma DBS Wirtschaftsberatung löst Kosten in Form einer einmaligen Servicepauschale sowie eines Erfolgshonorars aus.

Als Abonnent/in des Newsletters JEDEN TAG REICHER erhalten Sie auf sämtliche, seitens der Firma DBS Wirtschaftsberatung berechneten Gebühren und Erfolgshonorare einen Rabatt von 15%. Bitte geben Sie dazu bei der Kontaktaufnahme folgenden Gutscheincode an:
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