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Österreichisches Bankgeheimnis abgeschafft

Am 16. Oktober 2012 ist es passiert (und fast keiner hat’s gemerkt): Österreich, das jahrzehntelang so stolz auf sein Bankgeheimnis war, weil es sogar in der Verfassung verankert war (und damit eigentlich geschützter als in der Schweiz), macht seine Bankkunden – vor allem die ausländischen – komplett gläsern. Ursache ist wieder einmal die EU, die die Umsetzung der schon länger bestehenden EU-Amtshilferichtlinie eingefordert hatte.

Gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung wird nun sehr einfach und sehr schnell ermittelt werden können. Dazu ist  gar nicht erst ein Ermittlungsverfahren nötig, es genügt ein vager Verdacht, um an sämtliche Kontoinformationen zu kommen. Ja, nicht nur das, automatisierter Infoaustausch und pauschale Gruppenabfragen sind ab sofort möglich.

Was ist eine Gruppenabfrage?

Deutsche (und andere ausländische) Finanzämter können jetzt allgemeine Anfragen stellen, auf die alle Austria-Banken reagieren müssen, indem sie die betreffenden Kundendaten offenlegen. So könnte z.B. angefragt werden, welche deutschen Bankkunden neue Konten eröffnet haben, oder Kapital aus der Schweiz transferiert haben, oder Bargeld abgehoben haben und vieles andere.

Fatal ist, dass diese Gruppenanfragen bis 01.01.2011 rückwirkend gelten, so dass dem Fiskus sogar inzwischen aufgelöste Konten und Depots bekannt werden können.

Alle Rechtsexperten sind sich einig: Undeklarierte Vermögenswerte stehen vor der Aufdeckung, zumal fast alle österreichischen Banken es versäumt haben, ihre ausländische Kundschaft über die seit Jahren sich anbahnende Entwicklung zu informieren und entsprechend zu beraten.

Wie sollten Steuersünder mit dieser neuen Situation umgehen?

Markus Miller von Kapitalschutz vertraulich rät:
„Der konsequenteste Weg ist die Selbstanzeige. Diese führt nach zahlreichen Praxisfällen, in die ich Einblick habe, zu moderaten Nachversteuerungsbeträgen zwischen 12 und 18% des Vermögens, teilweise sogar weniger. In vier mir bekannten Fällen kam es nach einer Selbstanzeige sogar zu einer Steuererstattung. Das liegt daran, dass in der Vergangenheit Spekulationsfristen und Freibeträge angerechnet werden. Ebenso waren die Gebühren der Banken meist sehr hoch und die zu versteuernden Erträge somit niedrig. Durch eine Selbstanzeige erlangen Sie hingegen Rechtssicherheit. Sie entledigen sich der Sorgen vor Entdeckung. Sie haben dadurch die Möglichkeit, einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu ziehen.“

Begehen Sie aber nicht den nächsten Fehler, dass Sie eine Selbstanzeige ohne professionelle Hilfe machen, weil bei dieser sehr komplexen Thematik viele Fallstricke lauern (siehe Uli Hoeneß). Markus Miller empfiehlt die darauf spezialisierte Kanzlei BaumgartnerThiede mit Standorten in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Nürnberg, Stuttgart, Zürich, und Luxemburg. Kontakt: www.baumgartnerthiede.de

Verschärfung seit 01.01.2016
Zum 01.01.2016 wurde das österreichische Bankgesetz "reformiert", also noch einmal verschärft. Nun gilt folgendes:
Es wurde ein zentrales Bankregister eingeführt, welches dem österreichischen Bundesfinanzministerium untersteht. Dorthin müssen die Banken alle relevanten Daten melden, die zum 01.03.2015 bestanden haben, das heißt: Kontoinhaber, Konto-Bevollmächtigte, wirtschaftlich Berechtigte.
Auch alle Transaktionen, bei denen seit dem 01.03.2015 EUR 50.000 oder mehr abgezogen wurden, müssen gemeldet werden.

Kapitalzuflüsse aus der Schweiz ab 50.000 Euro müssen sogar rückwirkend ab dem 01.07.2011 gemeldet werden, solche aus Liechtenstein seit dem 01.01.2012.

Es ist stark damit zu rechnen, dass die oben erwähnten Gruppenanfragen noch häufiger stattfinden und bisher nicht gemeldete Konten entdeckt werden.

Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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